Am 31. August 1979 wurde der Donatoren Club des FC Sursee durch folgende Mitglieder gegründet:
Von Anfang an wurde die Pflege der Kameradschaft, die Förderung der gesellschaftlichen Beziehung unter den Mitgliedern sowie den FC Sursee moralisch und finanziell zu unterstützen, als oberste Ziele des Clubs gesetzt.
Wir dürfen heute festhalten, dass wir clubintern ein äusserst kollegiales Verhältnis haben, getragen von Toleranz, gegenseitiger Achtung und Wertschätzung. Dank der Offenheit der einzelnen Mitglieder ist inzwischen eine echte Freundschaft entstanden und der Club hat sich kontinuierlich entwickelt.
Unter dem Namen «Donatoren FC Sursee» (vormals Club Donnerstag-Stamm FC Sursee) besteht seit 1979 ein politisch neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich in Sursee.
Der Verein ist unabhängig vom FC Sursee und verwaltet die eingebrachten Mittel selbständig.
Der Verein bezweckt die finanzielle und ideelle Unterstützung des FC Sursee. Der Umfang der Unterstützung und die Zweckbestimmung richtet sich nach Generalversammlungsbeschluss.
Er bezweckt weiter die Förderung von Kontakten unter den Mitgliedern und die Kameradschaft sowie die gesellschaftlichen Beziehungen der Mitglieder.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
Der Austritt kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Vereinsjahres erfolgen. Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die nach mehrmaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt haben.
Mitglieder können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehr der Anwesenden ausgeschlossen werden, wenn sie den Vereinszweck grob missachtet haben.
Organe des Vereins sind:
Die ordentliche Generalversammlung findet jeweilen in der ersten Hälfte des Kalenderjahres statt. Sie behandelt die Geschäfte, die vom Vorstand traktandiert werden, sowie insbesondere folgende Geschäfte:
Die Generalversammlung wird vom Präsidenten einberufen. Die ausserordentlichen Generalversammlungen können vom Vorstand oder wenn dies 1/5 der Vereinsmitglieder verlangen, einberufen werden. Zur Generalversammlung werden alle Mitglieder schriftlich oder per E-Mail mindestens 14 Tage im Voraus unter Beilage einer Traktandenliste eingeladen.
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäss eingeladen sind. Stimmberechtigt ist nur wer an der GV teilnimmt. Eine Vertretung mittels Vollmacht ist ausgeschlossen.
Wahlen und Abstimmung erfolgen offen, soweit nicht ein Drittel der Anwesenden geheime Wahl verlangen.
Beschlüsse an der Generalversammlung werden von der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid. Jedes anwesende Mitglied (natürliche Person oder juristische Person) hat eine Stimme. Bei Wahlen entscheidet das absolute Mehr, danach das relative Mehr.
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen und spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung Geschäfte zu traktandieren.
Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitglieder. Die Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von 2 Jahren. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitglieder. Die Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von 2 Jahren. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Der Vorstand führt den Verein und ist für das Jahresprogramm verantwortlich. Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass mit den Jahresbeiträgen einerseits ein reges Clubleben ermöglicht wird und andererseits dem FC Sursee die gemäss Generalversammlungsbeschluss benötigte Unterstützung erbracht werden kann. Für ausserordentliche nicht budgetierte Ausgaben hat der Vorstand eine jährliche Kompetenz von 10% der im laufenden Jahr eingehenden Mitgliederbeiträge.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit des Vorstandes anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Der Präsident hat den Stichentscheid. Der Vorstand zeichnet für den Verein kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten oder Kassier sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Das Vereinsjahr dauert vom 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Jedes Vereinsmitglied erhält darüber hinaus je Kalenderjahr einen freien Eintritt für sämtliche Heimspiele des FC Sursee (Tribühnenplatz).
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausserordentlichen Generalversammlung, zu welcher jedes Mitglied mit Angabe des Grundes einzuladen ist, mit ¾ Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Eine Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn die Mitgliederzahl unter 5 Vereinsmitglieder fällt.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den FC Sursee, der dieses für die Juniorenförderung zweckgebunden einzusetzen hat.
Vorstehende Statuten wurden an der Generalversammlung des Vereins «Donatoren FC Sursee» vom 6.5.2009 beschlossen. Die Statuten ersetzen die bisherigen Statuten der Generalversammlung vom 02.05.1991 des «Club Donnerstag – Stamm FC Sursee».
Sursee, 06.05.2009
Der Präsident:
sig. Rolf Richner
Die Aktuarin:
Sig. Manuela Hunkeler